Ablauf und Kosten der Psychoanalyse
Die Sitzungen á 50 Minuten erfolgen im Rahmen der Psychoanalyse zwei- bis dreimal wöchentlich. Der Behandlungsumfang beträgt bis zu 300 Sitzungen. Die Psychoanalyse ist eine genehmigungspflichtige Leistung.
2 bis 4 probatorische Sitzungen sind antragsfrei. Im ersten Genehmigungsschritt werden 160 Sitzungen beantragt. Es können insgesamt bis zu 300 Sitzungen beantragt werden.
Ein anonymisierter Bericht wird an einen zugelassenen Gutachter geschickt. Nach erfolgter Begutachtung wird der Krankenkasse die Kostenübernahme empfohlen. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt seitens der Krankenkasse.