Kurzzeittherapie
Die Kurzzeittherapie dient der Krisenintervention und hat einen Behandlungsumfang von 2 × 12 Sitzungen á 50 Minuten.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die Sitzungen á 50 Minuten erfolgen in der Regel einmal wöchentlich. Der Behandlungsumfang beträgt 100 Sitzungen.
2 bis 4 probatorische Sitzungen sind antragsfrei. Im ersten Genehmigungsschritt werden 60 Sitzungen beantragt. Es können insgesamt bis zu 100 Sitzungen beantragt werden.
Ein anonymisierter Bericht wird an einen zugelassenen Gutachter geschickt. Nach erfolgter Begutachtung wird der Krankenkasse die Kostenübernahme empfohlen. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt seitens der Krankenkasse.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird angewendet, wenn die aktuellen Konflikte nicht mehr im Rahmen der Kurzzeittherapie bewältigt werden können. Frühere schmerzhafte Beeinträchtigungen werden neu eingeordnet und als etwas Wichtiges im eigenen Leben anerkannt. Dies ermöglicht viel Veränderung in der Beziehung zu sich selbst, zu anderen und mündet in eine gesündere und erfüllendere Lebensgestaltung.
Kosten
Abrechnungsmöglichkeiten bestehen je nach Situation über gesetzliche Krankenkassen (GKV zugelassene Leistungen), über private Krankenkassen und Beihilfe sowie als Selbstzahler.